Entdecken Sie das Risiko von E-Bike-Akkus in Ihrer Organisation
E-Bike-Akkus in niederländischen Bürogebäuden: Welche Vorgaben gelten 2026??

Viele Facility- und Sicherheitsmanager stellen dieselbe Frage: Darf man einen E-Bike-Akku im Büro aufladen und was ist ab 2026 eigentlich verpflichtend? Die Antwort ist komplizierter als „Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, also ist das Laden erlaubt.“
Jeden Morgen stellen Mitarbeiter ihr E-Bike im Fahrradkeller ab. Der Akku wird herausgenommen, denn den lassen sie lieber nicht unbeaufsichtigt zurück. Dann beginnt die Suche nach einem Ladeplatz und der E-Bike-Akku landet oft an einer Steckdose am Schreibtisch, auf dem Boden oder im Schrank.
Dieses Muster sehen wir an vielen Bürostandorten. Genau deshalb verschiebt sich das Thema vom Nutzerverhalten hin zu einer Frage, die immer häufiger bei Facility- und Sicherheitsmanagern, aber mittlerweile auch bei Vorstand und Geschäftsleitung aufkommt: Was müssen wir hier rechtlich und versicherungstechnisch eigentlich regeln?
Es gibt kein einzelnes Gesetz, das das Laden von E-Bike-Akkus am Arbeitsplatz spezifisch beschreibt, aber es gibt sehr wohl eine Pflicht
Hier liegt die Verwirrung im Markt. Es gibt kein einzelnes Gesetz, das genau vorschreibt, wie man E-Bike-Akkus in einem Bürogebäude handhabt. Aber es gibt eine Vielzahl von Regeln und Verantwortlichkeiten, an denen man als Eigentümer, Mieter oder Arbeitgeber nicht vorbeikommt. Und diese Regeln sind eindeutig: Sobald in deinem Gebäude ein E-Bike-Akku geladen wird, entsteht ein Brandrisiko, das nach geltendem Recht nicht ignoriert werden darf.
Bauwerksverordnung für die Umwelt (Bbl): Das Bbl verlangt, dass die Brandausbreitung begrenzt und Fluchtwege sicher nutzbar bleiben. Das Laden eines E-Bike-Akkus bringt ein konkretes Brandrisiko mit sich, das direkt diese Anforderungen betrifft. Die Frage ist nicht, ob dieses Risiko besteht, sondern ob du als Gebäudeeigentümer oder Betreiber nachweisen kannst, dass du das Risiko beherrschst.
Arbeitsschutzgesetz: Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Risiken am Arbeitsplatz schriftlich in der Gefährdungsbeurteilung (RI&E) erfasst werden, einschließlich Maßnahmen und Aktionsplan. Sobald Mitarbeiter Akkus mitbringen und im Büro laden, ist das keine informelle Hausregel mehr. Es ist ein Arbeitsrisiko, das bewertet und beherrscht werden muss.
NEN 1010: NEN 1010 ist die führende Norm für Niederspannungsanlagen in den Niederlanden. Wenn das Ladeverhalten strukturell ermöglicht wird, muss die elektrische Anlage nachweislich sicher gemäß NEN 1010 eingerichtet sein.
Das praktische Fazit ist klar: Wenn Mitarbeiter auch nur einen E-Bike-Akku in deinem Gebäude laden, ohne dass das Brandrisiko nachweislich beherrscht wird, ist die Sicherheit, wie sie in dieser Gesetzgebung beschrieben ist, bereits verletzt. Es gibt keine gesetzliche Grauzone, es gibt eine Sorgfaltspflicht und die erfordert Handeln.
Verbieten ohne Alternative funktioniert auch rechtlich nicht
Ein naheliegender erster Schritt ist ein Verbot. Aber ein Verbot ohne ausgewiesene Alternative löst das Risiko- und Compliance-Problem nicht. Mitarbeiter bringen Akkus mit und laden sie trotzdem irgendwo im Gebäude. Das Risiko verschwindet nicht. Es verlagert sich an Orte, an denen die Organisation weniger Überblick hat und wo das Risiko schwerer beherrschbar wird. Wie dieses Schattenverhalten entsteht und warum es in Bürogebäuden ziemlich schwierig ist, liest du in diesem Artikel.
Unterm Strich verschiebt sich die Frage also von „Dürfen Mitarbeiter Akkus laden?“ zu „Können wir nachweisen, dass das Laden von E-Bike-Akkus verantwortungsvoll organisiert ist?“ Genau diese Frage stellt ein Versicherer oder eine Aufsichtsbehörde, wenn etwas schiefgeht.
Von allgemeiner Sorgfaltspflicht zu lithiumspezifischen Risiken: Wo PGS 37-2 ins Spiel kommt
Diese Sorgfaltspflicht stellt dich direkt vor eine praktische Folgefrage: Was ist dann „sicher genug“, wenn es um Lithium-Ionen-Akkus geht? Bestehende Gesetzgebung beschreibt die Pflicht, gibt aber keine konkrete Antwort darauf, wie man dieser Pflicht in einer Büroumgebung nachkommt. Genau hier wird PGS 37-2 relevant.
PGS 37-2 ist eine Richtlinie für die sichere Lagerung von lithiumhaltigen Energiespeichern, kein Produktgesetz, aber sehr wohl der Rahmen, den Behörden und Sicherheitspraktiker nutzen, um Lithium-Risiken zu bewerten. Für die meisten Bürogebäude liegt die Alltagssituation unter diesen Schwellenwerten. Und genau da liegt das Problem.
PGS 37-2 ist für größere Lagersituationen geschrieben und bietet für die typische Büroumgebung keine konkrete Handlungsanleitung. Die Richtlinie sagt nicht, was zu tun ist, wenn mehrere Mitarbeiter täglich ihren Akku mit ins Büro bringen und laden wollen. Für dieses Szenario bietet PGS 37-2 nicht genügend Halt und das macht es notwendig, eine Norm zu betrachten, die dafür einen Rahmen bietet.
VDMA 24994: Die Norm, die Orientierung gibt, wo PGS 37-2 das nicht tut
Für brandsichere Akkulagerung im Büro ist VDMA 24994 derzeit die konkreteste Entwicklung. Es handelt sich um eine Spezifikation für brandsichere Lagerschränke für Lithium-Ionen-Batterien, ausgerichtet auf Situationen wie Thermal Runaway, und damit direkt anwendbar auf die Situation in Bürogebäuden.
Es ist kein niederländisches Gesetz, aber längst nicht mehr nur eine obskure Richtlinie. Die ECB-S führt sie als Produktkategorie für die Zertifizierung. Und für den niederländischen Markt gibt es ein klares Signal: Die RVO hat auf der Umweltliste einen Ladeschrank für das Laden von Lithium-Ionen-Akkus von E-Bikes aufgenommen, zertifiziert nach VDMA 24994. Auf der Umweltliste 2025 war dieser Posten neu, und 2026 wird diese Linie fortgesetzt. Eine klare Botschaft an den Markt.
Dazu kommt eine wichtige Entwicklung. Es wird aktiv daran gearbeitet, die VDMA 24994 in eine europäische EN-Norm umzuwandeln, voraussichtlich 2027. Das ist ein deutliches Signal: Sowohl die Niederlande als auch die EU bewegen sich in eine Richtung, wenn es um sichere Lagerung und das Laden von E-Bike-Akkus geht. Für Organisationen, die jetzt schon nach VDMA handeln, bedeutet das, dass sie der zukünftigen Marktstandards voraus sind.
Was das in der Praxis bedeutet, ist in den Testaufnahmen zu sehen, die ChargeHyve veröffentlicht hat, in denen die Akkulagerung nachweislich unter VDMA 24994-Bedingungen getestet wird. Sehen Sie sich hier die Testaufnahmen an.
Die drei Verantwortlichkeiten, auf die es für Bürogebäude wirklich ankommt
Zurück zum Kern. Für die meisten Büros ist die juristische Frage also nicht: Fallen wir exakt unter PGS 37-2 oder VDMA 24994? Die eigentliche Frage ist, ob du nachweisen kannst, dass das Laden von E-Bike-Akkus in deinem Gebäude sicher organisiert ist, ohne zusätzliches Risiko für Menschen, Fluchtwege und Brandabschnitte. Das betrifft drei konkrete Verantwortlichkeiten:
1. Gebäudesicherheit. Das Laden im Gebäude darf keine Situation schaffen, in der sich Rauch schnell ausbreitet oder Fluchtwege behindert werden. Eine nach VDMA 24994 getestete Lösung gibt hier die stärkste Antwort: Sie können nachweisen, dass die Lagerung auch bei Thermal Runaway beherrschbar bleibt.
2. Arbeitgeberverantwortung. Sobald Mitarbeiter regelmäßig Akkus mitbringen und im Büro laden, gehört dies als konkretes Szenario in die Gefährdungsbeurteilung (RI&E), mit Standort, Überwachung, Nutzungsregeln und Maßnahmen. Ein ausgewiesener, zertifizierter Ladeplatz macht das Konzept schlüssig.
3. Installationsverantwortung. Strukturell gefördertes Ladeverhalten erfordert eine nachweislich sichere elektrische Installation gemäß NEN 1010. Eine Plug-and-Play-Lösung, die bereits darauf ausgelegt ist, übernimmt diese Verantwortung direkt.
Wer diese drei Punkte nachweislich im Büro regelt, steht rechtlich und versicherungstechnisch stark da. Eine nach VDMA 24994 getestete Lösung kann diese drei Aspekte gleichzeitig abdecken und passt zur kommenden europäischen Norm.
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