Entdecken Sie das Risiko von E-Bike-Akkus in Ihrer Organisation

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E-Bike-Akkus im Büro: Wie gestalten Sie die Gefährdungsbeurteilung (RI&E), um den Arbeitsschutzvorschriften zu entsprechen?

12. Mai 2026

Gesetzgebung
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Das E-Bike ist aus dem Berufsverkehr nicht mehr wegzudenken. Damit ist das Laden von E-Bike-Akkus im Büro zu einer täglichen Fragestellung am Arbeitsplatz geworden. Dennoch fehlt es in vielen Organisationen noch an einem konkreten Platz in der Gefährdungsbeurteilung (Risiko-Inventarisierung und -Evaluierung, RI&E). Nicht, weil das Thema nicht ernst genommen wird, sondern weil es noch neu genug ist, um zwischen die Stühle zu fallen.

Das ist ein Risiko für sich. Denn sobald etwas schiefgeht – ein Brand, eine Evakuierung, eine Haftungsfrage – ist die Gefährdungsbeurteilung (RI&E) das erste Dokument, das ein Versicherer oder Arbeitsinspektor einsehen wird. Wenn es dort nicht aufgeführt ist, steht Ihre Organisation sofort schwach da.

Die RI&E ist keine Formalität, sondern Ihre juristische Absicherung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Risiken am Arbeitsplatz schriftlich zu erfassen, einschließlich der getroffenen Maßnahmen und eines Aktionsplans. Das klingt abstrakt, aber die Logik ist einfach: Sie können nur nachweisen, dass Sie verantwortungsvoll handeln, wenn Sie zeigen können, dass Sie das Risiko erkannt, bewertet und beherrscht haben.

Für E-Bike-Akkus ist das sehr konkret. Ein Lithium-Ionen-Akkubrand ist kein gewöhnlicher Brand. Der Akku produziert während eines Thermal Runaways selbst Sauerstoff, wodurch die Brandintensität weiter zunimmt und der Brand kaum zu löschen ist. Der entstehende Rauch ist toxisch. In einer innenliegenden Abstellmöglichkeit, einem Keller oder Büroraum hat das direkte Auswirkungen auf die Sicherheit der Mitarbeiter und die Nutzbarkeit des Gebäudes (NIPV, 2023).

Wenn dieses Risiko nicht in der RI&E steht, ist es, als existiere es für Ihre Organisation nicht. Juristisch und versicherungstechnisch ist das eine verwundbare Position.

Was gehört in die RI&E, wenn es um E-Bike-Akkus geht?

Ein RI&E-Eintrag zum Laden von E-Bike-Akkus ist kein technisches Dokument. Es ist eine klare Beschreibung des Risikos, der Situation und der Maßnahmen. Das erfordert Antworten auf einige Fragen.

Wo werden Akkus aktuell geladen? Nicht dort, wo es laut Richtlinie erlaubt ist, sondern wo es tatsächlich geschieht. In vielen Bürogebäuden ist das eine andere Antwort. Steckdosen am Schreibtisch, Schubladen, Technikräume – das Muster ist bekannt. Die RI&E muss die tatsächliche Situation beschreiben, nicht die gewünschte.

Wie hoch ist das Brandrisiko an diesem Ort? Ein Akku, der in einem offenen Büroraum geladen wird, hat andere Folgen als ein Akku im Keller neben einem Fluchtweg. Der Standort bestimmt die Schwere des Risikos. Denken Sie an Rauchverteilung über die Belüftung, Erreichbarkeit für Rettungskräfte und das Vorhandensein von Brandabschnitten.

Welche Maßnahmen wurden getroffen? Ein Verbot allein ist im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes keine Maßnahme, wenn keine Alternative angeboten wird. Das Gesetz verlangt die Beherrschung des Risikos, nicht dessen Verlagerung. Ein ausgewiesener Ladeplatz mit einer nachweislich sicheren Lösung, vorzugsweise getestet nach VDMA 24994. Die speziell für dieses Risiko entwickelte Norm bietet hier die stärkste Antwort.

Wer ist für Überwachung und Durchsetzung verantwortlich? Die RI&E beschreibt nicht nur, was eingerichtet wurde, sondern auch, wer darauf achtet, dass die Richtlinien eingehalten werden. Das ist für Facility-Teams eine konkrete Aufgabe, die explizit zugewiesen werden muss.

Schattenverhalten macht Ihre RI&E ungültig

Ein häufiger Fehler ist, dass die RI&E die Papierlage beschreibt und nicht die Praxis. Wenn ein Ladeverbot besteht, Mitarbeiter aber dennoch an der Steckdose am Schreibtisch laden, deckt die RI&E das tatsächliche Risiko nicht ab. Und im Falle eines Vorfalls ist das genau der Knackpunkt.

Schattenverhalten ist daher nicht nur ein Sicherheitsproblem, sondern auch ein Compliance-Problem. Wie es entsteht und warum ein Verbot ohne Alternative das Risiko eher erhöht als senkt, lesen Sie in diesem Artikel.

Die RI&E ist erst dann vollständig, wenn die beschriebene Situation auch mit der Realität am Arbeitsplatz übereinstimmt. Das erfordert eine Lösung, die von den Mitarbeitern tatsächlich genutzt wird.

Wie oft muss die RI&E aktualisiert werden?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass die RI&E aktuell sein muss. Das bedeutet, sie muss bei relevanten Änderungen der Arbeitssituation überarbeitet werden. Das starke Wachstum der Zahl der E-Bikes unter den Mitarbeitern, eine verschärfte interne Laderichtlinie oder eine Anpassung des Fahrradabstellraums sind jeweils Anlass, die RI&E in diesem Punkt zu überarbeiten.

In der Praxis sehen wir, dass viele Organisationen diesen Teil nach dem schnellen Anstieg der E-Bikes in den letzten Jahren noch nicht aktualisiert haben. Das ist eine Lücke, die sich relativ einfach schließen lässt, die Sie aber nicht bestehen lassen wollen, wenn etwas schiefgeht.

Gut geregelt heißt nachweislich in der Praxis umgesetzt

Eine RI&E, die die tatsächliche Situation beschreibt, ein ausgewiesener Ladeplatz, der von den Mitarbeitern auch wirklich genutzt wird, und eine nachweislich sichere Lösung – das ist es, was juristisch und versicherungstechnisch Bestand hat. Nicht als Formalität, sondern als Beweis, dass Sie die Verantwortung ernst genommen haben.

Machen Sie den Selbsttest: Wie verwundbar ist Ihr Standort?

Möchten Sie wissen, ob Ihr Bürostandort derzeit ausreichend eingerichtet ist, um den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug auf E-Bike-Akkus zu genügen? Mit dem Selbsttest erfassen Sie in wenigen Minuten, wo die größten Risiken liegen und ob Ihre aktuelle Richtlinie und RI&E noch tragfähig sind.