Entdecken Sie das Risiko von E-Bike-Akkus in Ihrer Organisation
Brandschutz von E-Bike-Akkus bei Behörden: Vorreiter sein oder zurücklehnen?
21. Juli 2026
Gesetzgebung

Für viele Gemeinden, Provinzen, Ministerien und Ausführungsorganisationen ist es noch keine politische Fragestellung. Das ändert sich schnell. Und wer nichts tut, trifft ebenfalls eine Wahl.
Jeden Morgen fahren sie auf das Gelände: Mitarbeitende auf ihrem E-Bike. Der Akku wird am Abstellplatz abgenommen, denn niemand lässt ihn unbeaufsichtigt zurück. Und dann beginnt die Suche nach einer Lademöglichkeit. Nach einer Steckdose im Keller. Einer Ecke hinter einem Schrank. Einer Schublade oder versteckt in der Arbeitstasche.
Dies ist das tägliche Muster an Hunderten von Behördenstandorten in den Niederlanden. Und genau dieses Muster führt zu Brandrisiken, die immer schwerer zu ignorieren sind. Die Frage ist nicht, ob dies in Ihrer Organisation ein Thema ist. Die Frage ist, ob Sie bereits darauf vorbereitet sind.
Die Zahl der Gebäudebrände durch Akkus hat sich zwischen 2019 und 2024 verdoppelt. Im Jahr 2024 waren bei mehr als 300 Bränden Batterien beteiligt, davon die Hälfte durch Fahrrad-, Roller- oder Tretrollerakkus (NIPV/Stichting Salvage, 2024).
Was diesen Brandtyp so gefährlich macht: Der Akku produziert während eines Thermal Runaway selbst Sauerstoff, wodurch die Brandintensität weiter zunimmt und der Brand kaum zu löschen ist. Der entstehende Rauch ist toxisch. In einem Gebäude mit geschlossenen Räumen und Lüftungskanälen breitet sich dieser Rauch schnell auf Etagen und Fluchtwege aus.
Ein Brand in einer innenliegenden Fahrradabstellanlage kann ein Gebäude tagelang unbenutzbar machen. Die Rauchschäden, Evakuierungskosten und Versicherungsdiskussionen summieren sich schnell auf Zehntausende Euro, wie in unserem früheren Beitrag über E-Bike-Brände in der Randstad zu lesen ist.
Es gibt kein einziges Gesetz, das das Laden von E-Bike-Akkus spezifisch beschreibt. Aber es gibt eine klare Häufung von Verpflichtungen.
Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung (RI&E): Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Risiken am Arbeitsplatz schriftlich zu erfassen. Sobald Mitarbeitende regelmäßig Akkus mitbringen und im Gebäude laden, gehört dies in die Gefährdungsbeurteilung: nicht als wünschenswerte Politik, sondern als Beschreibung der tatsächlichen Situation. Steht es nicht drin, steht man schwach da, wenn etwas schiefgeht. Siehe auch unseren Blogpost zur Gefährdungsbeurteilung.
Bauwerksverordnung (Bbl): Das Laden eines Lithium-Ionen-Akkus in einem unkontrollierten Raum betrifft direkt die Anforderungen an Brandausbreitung und sichere Fluchtwege.
PGS 37-2: Dies ist der Rahmen, den Behörden und Aufsichtsbehörden bei der Bewertung von lithiumbezogenen Brandrisiken anwenden. Die Richtlinie nennt feuerbeständige Ladestationen ausdrücklich als anerkannte Kontrollmaßnahme.
Das Fazit ist klar: Sobald Mitarbeitende Akkus laden, ohne dass das Risiko nachweislich beherrscht wird, ist die Sorgfaltspflicht bereits gefährdet.
Dies ist ein Schritt, den viele Organisationen überspringen. Versicherer fragen im Schadensfall, ob das Risiko vorhersehbar war und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Eine nachweislich zertifizierte oder vom Versicherer genehmigte Lösung ist hier eine starke Antwort.
Aber das Gespräch lohnt sich auch umgekehrt: Einige Versicherer stellen inzwischen zusätzliche Anforderungen an die Deckung, wenn regelmäßig im Gebäude geladen wird, ohne kontrollierte Einrichtung. Abstimmung vor dem Kauf verhindert Diskussionen im Nachhinein. Und für Behörden gilt, dass eine dokumentierte Abwägung auch die interne Entscheidungsfindung unterstützt.
Das ist letztlich die politische Entscheidung, die dahintersteht.
Behörden, die jetzt Maßnahmen ergreifen, tun dies aus eigener Sorgfaltspflicht. Sie sind der kommenden europäischen Gesetzgebung voraus und stehen stark da, wenn ein Versicherer oder Inspektor Fragen stellt.
Behörden, die nichts tun, wählen implizit das Szenario, in dem ein Vorfall der Anlass für Politik wird. Das ist eine verwundbare Position, besonders in einem Kontext, in dem Transparenz und öffentliche Rechenschaftspflicht schwer wiegen.
Bevor Sie entscheiden, was Sie einrichten möchten, hilft es, zunächst die eigene Situation klar zu erfassen.
1. Wie viele E-Bikes werden täglich abgestellt?
Eine schnelle Zählung im Fahrradabstellraum gibt sofort einen Eindruck vom Umfang. Diese Zahl ist auch die Grundlage für das Gespräch mit dem Versicherer und für die Gefährdungsbeurteilung.
2. Gibt es bereits eine Regelung, und funktioniert sie in der Praxis?
Schauen Sie nicht auf das, was auf dem Papier steht, sondern auf das, was tatsächlich passiert. Werden Akkus mitgenommen? Wo werden sie geladen? Ein Verbot, das in der Praxis nicht funktioniert, ist keine Regelung. Es ist ein Risiko, das Sie nicht sehen.
3. Möchten Sie das Laden draußen oder drinnen ermöglichen?
An manchen Standorten ist Außenlagerung machbar: ein Unterstand mit Steckdosen und Schloss. In innerstädtischen Gebäuden oder einem Fahrradkeller ist das selten eine echte Option.
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Nichts tun.
Keine neutrale Wahl. Das Risiko ist vorhanden, wird nicht beherrscht, und im Schadensfall können Sie nicht nachweisen, dass Sie die Sorgfaltspflicht ernst genommen haben. Juristisch und versicherungstechnisch die schwächste Position.
Laden ohne Alternative verbieten.
Verständlich als erste Reaktion, aber es löst nichts. Mitarbeitende nehmen den Akku trotzdem mit und laden an Orten außerhalb der Sicht: Technikräume, unter einer Jacke, Kabel durch Türöffnungen. Das Risiko verschwindet nicht, es wird unsichtbar.
Steckdosen zuweisen.
Ein kleiner Schritt nach vorne, aber das Diebstahlproblem wird nicht gelöst. Mitarbeitende lassen einen Akku im Wert von über hundert Euro nicht unbeaufsichtigt an einer offenen Steckdose im Flur. In der Praxis nutzen sie den Platz nicht oder lassen den Akku im Fahrrad, was Diebstahl begünstigt.
Sprinkleranlage.
Bietet Brandschutz auf Gebäudeebene, ist aber für einen anderen Brandtyp konzipiert. Das NIPV hat dokumentiert, dass Sprinkler bei einem Thermal Runaway nur begrenzt wirksam sind: Der Akku reagiert intern weiter, auch wenn die Flamme außen gelöscht ist. Die Investitions- und Wartungskosten stehen für die meisten Behördenstandorte zudem in keinem Verhältnis zum spezifischen E-Bike-Risiko.
Feuerbeständige Ladestationen.
Die umfassendste Lösung für den typischen Behördenstandort. Sie lösen Brandschutz und Diebstahlschutz gleichzeitig: Der Akku lädt in einer geschlossenen, feuerbeständigen Umgebung und Mitarbeitende wissen, dass ihre Sachen sicher sind. PGS 37-2 nennt diese Lösung ausdrücklich als Kontrollmaßnahme. Zertifizierte Varianten sind in der RVO-Umweltliste aufgeführt, was für Behörden bei nachhaltiger Beschaffung relevant ist. Die zugrunde liegende VDMA-24994-Norm wird voraussichtlich 2027-2028 in einen europäischen Standard überführt. Wer jetzt handelt, ist dem zukünftigen Marktstandard voraus.
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